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Der letzte Appell

Am 19. April hatte König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen die Bildung von Bürgerwehren genehmigt. Am 24. April 1848 erhielt die Cochemer Bürgerwehr ihre umfangreichen Statuten, die sozusagen die Geburtsurkunde der heutigen Cochemer Bürgerwehr darstellen. Die Bürgerwehr versah in den darauffolgenden Wochen und Monaten mit Eifer und Ehrgeiz ihren Dienst, doch Ende 1848 setzte bereits eine Gegenrevolution ein, die auch in Cochem durch die Gründung demokratisch-konstitutioneller und königstreuer Vereine untermauert wurde. Die Demokratiebewegung aus dem Jahre 1848 scheiterte in Deutschland schließlich. Die Bürgerwehren wurden per Gesetz vom 24. Oktober 1849 aufgelöst und somit wurde auch der Wirksamkeit der Cochemer Bürgerwehr ein Ende bereitet.

Den letzten Appell setzte der Obervorsteher Poppelreuter auf Sonntag, den 11. November 1849, um 13 Uhr nachmittags an, wobei sämtliche vom Staat gelieferten Waffen nebst allem Zubehör zurückgegeben werden mußten. Bürgermeister Keiffenheim forderte die Bürgerwehr außerdem auf, auch die aus Gemeindemittein zur Verfügung gestellten Trommeln, Signalhörner, Pfeifen und die Fahne zurückzugeben. Doch dieser Aufforderung ist die Bürgerwehr bis heute nicht nachgekommen...

Dies also sind die historischen Gegebenheiten, wie Sie Wilhelm Neuendorf in seiner Schrift »1848« eindrucksvoll schildert. Neuendorf stellt darin abschließend resigniert fest:

»Die Männer, die sich für Freiheit, Recht und Gleichheit in die vorderste Reihe stellten, sind heute in Cochem leider vergessen. Mit dem Abschluß des Jahres 1849 flaute die politische Bewegung in Cochem ab. Die Reaktion hatte gesiegt«.

Dennoch. Heute, mehr als 150 Jahre nach der ersten demokratischen Bewegung in Deutschland, stellen diese Begebenheiten das historische Fundament dar, auf dem sich die Cochemer Bürgerwehr gründet.
 





Aufrufe zu Versammlungen der Bürgerwehr aus den Jahren 1848 und 1849.
 
 
 

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